AGBs
Der Teilnehmer ist berechtigt, die Einrichtung der Fitness Company zu den offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Zeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Fitness Company kann zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen werden.
Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Kommt der Teilnehmer mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
Die Fitness Company übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld. Bei Unfällen haftet die Fitness Company im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Fitness Company grundsätzlich nicht.
Die Verlegung der Geschäftsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger der Fitness Company bindend.
Kurze Erkrankungen entbinden nicht von den Verpflichtungen aus dem Vertrag. Alle während der Mitgliedschaftszeit gewährten Ruhezeiten, wie bei Erkrankungen oder Schwangerschaft oder ähnliches, zählen nicht zur vereinbarten Vertragslaufzeit. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat.
Bank- bzw. Anschriftenänderungen sind der Fitness Company unverzüglich mitzuteilen.
Der Vertrag ruht bei Einberufung zur Bundeswehr und bei Schwangerschaften für die Dauer eines Jahres.
Wird es der Fitness Company aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden.
Die Mitgliedschaft kann frühestens nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Vertragsende. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag fortlaufend monatlich.
Bei einem Wohnortwechsel (Entfernung 30 km zum Studio) kann der Vertrag gegen Vorlage einer Anmeldebescheinigung des neuen Wohnortes zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Sollte der derzeitige Mehrwertsteuersatz gesetzlich erhöht werden, so erhöht sich der Betrag dementsprechend. Eine Währungsumstellung hat eine Beitragsrundung zur Folge.
Der 14-tägige Mitgliedsbeitrag erhöht sich um 0,50 Euro nach 12 Monaten und nach jedem weiteren Mitgliedschaftsjahr.
Endet das Vertragsverhältnis vor der vereinbarten Zeit, so errechnet sich der Beitrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Mitgliedschaftsdauer rückwirkend gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste der Fitness Company.
Der Differenzausgleich erfolgt durch Nachzahlung gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste aufgrund einer kürzeren Laufzeit und dementsprechend anderem Beitrag.
Das Mitglied erklärt, sporttauglich zu sein. Später beigebrachte Sportuntauglichkeitsbestätigungen für bereits bestehende Krankheiten entbinden nicht von der Beitragspflicht.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Von diesem Vertrag abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht in Kraft. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Mahnverfahren ist Gera.